Interessenten
Möchtest Du in der Kindertagespflege arbeiten und hast Fragen?
Wir haben die Antworten!
Brauche ich eine Ausbildung?
Wer als Tagespflegeperson arbeiten möchte, braucht eine entsprechende Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, die wiederum eine entsprechende Ausbildung voraussetzt.
Um eine hohe Qualität in der Kindertagespflege zu gewährleisten schreibt der Gesetzgeber vor, dass Kindertagespflegepersonen eine speziel für die Tagespflege entwickelte Qualifizierung nach den Standards des Qualifizierungshandbuches (QHB) benötigen. Diese Qualifizierung umfasst 300 Unterrichtseinheiten und ist bundesweit vereinheitlicht.
Sie unterteilt sich in eine tätigkeitsvorbereitende Phase (160 UE) und tätigkeitsbegleitende Phase (140 UE). Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Teils beantragst Du eine Tagespflegeerlaubnis. Dafür ist eine sogenannte positive „Eignungsfeststellung“ durch die zuständige Fachberatung beim DKSB nötig. Nach Erhalt der Tagespflegerlaubnis, nimmt man in NRW die Tätigkeit als Tagespflegeperson auf. Anschließend wird der zweite Teil berufsbegleitend absolviert.
Umfang und Inhalt dieser Kurse sind klar geregelt.
Wenn Du bereits eine pädagogische Ausbildung als Sozialpädagog*in, Erzieher*in oder Kinderpfleger*in hast, benötigst Du nur einen Anteil der Qualifizierung.
Ist das eine langfristige Tätigkeit?
Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule der Kinderbetreuung, denn die Kindergärten können den enormen Bedarf an Betreuungsplätzen oftmals nicht abdecken oder werden den speziellen Bedürfnissen der Familien nicht gerecht.
Hier kommen Tagespflegepersonen ins Spiel, die nur wenige Kinder betreuen. Kindertagespflege ist daher eine bedeutende und langfristige Tätigkeit!
Bin ich selbstständig oder angestellt?
Beide Varianten sind möglich.
Bei der Betreuung im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen liegt hauptsächlich eine selbstständige Tätigkeit vor. Diese Variante wird im Kreis Euskirchen überwiegend wahrgenommen.
Wenn die Betreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigten stattfindet, liegt ein Anstellungsverhältnis vor. Aber auch andere Formen der Betreuung im Angestelltenverhältnis z. B. bei einem Träger gemäß § 22 (6) KiBiz sind möglich.
Bei einem Angestelltenverhältnis hat der Arbeitgeber die Dienstaufsicht, das Jugendamt die Fachaufsicht.
Welchen Schulabschluss benötige ich?
Du benötigst mindestens einen Hauptschulabschluss.
Wie alt muss beziehungsweise darf ich sein?
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, um in den Bereich Kindertagespflege einzusteigen.
Eine definierte Altershöchstgrenze gibt es nicht. Dennoch spielen verschiedene gesundheitliche Gründe eine große Rolle. Gerade eine körperliche und geistige Fitness ist zur Betreuung im U3-Bereich relevant.
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Folgende Voraussetzungen solltest Du mitbringen:
- Volljährigkeit
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B2)
- Geregelter Aufenthaltsstatus
- Physische und psychische Gesundheit sowie Belastbarkeit
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Masern-Impfung oder Attest über ausreichend Masernschutz (Masernschutzgesetz)
- Keine Hinweise auf eine Einschränkung der Erziehungsfähigkeit (z.B. stationäre Hilfe zur Erziehung für das leibliche Kind)
Persönliche Voraussetzungen:
- Freude an der Arbeit mit U3-Kindern und die Begleitung ihrer kindlichen Entwicklung- und Bildungsprozesse
- Organisationstalent
- Kritik- und Konfliktfähig
- Administrative Kompetenzen
- Kommunikationsfreude
- Koopertionsfähigkeit
Kann ich mich weiterqualifizieren?
Ja, es werden viele unterschiedliche Fortbildungen speziell für die Kindertagespflege angeboten. Es besteht unter anderem die Möglichkeit einen Zertifikatskurs für Inklusion zu besuchen.
Im Kreis Euskirchen werden für die Kindertagespflegepersonen zudem regelmäßig Arbeitskreise und kollegialer Austausch angeboten.
Bist Du interessiert?
Download: Interessentenbogen als PDF und Merkblatt Datenschutz
Berufliche Qualifizierung für Tagespflegepersonen
Regelmäßige Informationsveranstaltungen zur Tagespflegetätigkeit, sowie entsprechende Qualifizierungskurse nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) des Deutschen Jugendinstituts (DJI), werden für den Kreis Euskirchen von folgenden Bildungsträgern angeboten:
Katholische Familienbildungsstätte
Haus der Familie
Herz-Jesu-Vorplatz 5
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/9571120
Deutsches Rotes Kreuz
Familienbildung im Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Tel.:02251/79110
https://www.drk-eu.de/kurse/spalte-4/bildungsakademie/kindertagespflege.html
Termine:
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Infoveranstaltung Kindertagespflege
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Qualifizierungskurs Kindertagespflege (QHB)